BSIG · KRITIS · § 8a BSIG

BSIG Sicherheit für Kritische Infrastrukturen

Das BSI-Gesetz verpflichtet KRITIS-Betreiber, IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik umzusetzen und alle zwei Jahre nachzuweisen. Wir liefern die technischen Prüfungen und bereiten Ihren § 8a-Nachweis vor.

Was ist das BSIG?

Das BSI-Gesetz (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSIG) ist die zentrale rechtliche Grundlage für die IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland. Welche Anlagen als KRITIS gelten, regelt die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) über sektorspezifische Schwellenwerte.

Kernstück ist § 8a BSIG: Betreiber müssen angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen nach dem Stand der Technik treffen und deren Umsetzung mindestens alle zwei Jahre gegenüber dem BSI nachweisen. § 8b regelt zudem die Meldepflicht bei erheblichen Störungen.

Rechtsgrundlage

BSI-Gesetz (BSIG)

Nachweis nach § 8a

Alle 2 Jahre

Schwellenwerte

BSI-KritisV

Welche Pflichten bringt das BSIG mit sich?

KRITIS-Betreiber stehen in der Nachweispflicht. Das BSI kann Mängel beanstanden und deren Beseitigung verlangen – ein technischer Sicherheitsnachweis ist daher unverzichtbar.

Angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik (§ 8a Abs. 1)
Nachweis der Umsetzung gegenüber dem BSI mindestens alle zwei Jahre (§ 8a Abs. 3)
Meldepflicht bei erheblichen IT-Störungen an das BSI (§ 8b)
Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) für viele Betreiber verpflichtend
Der Weg zum § 8a-Nachweis
1

KRITIS-Einstufung

Fällt Ihre Anlage unter die Schwellenwerte der BSI-KritisV?

2

Gap-Analyse

Abgleich gegen Stand der Technik und branchenspezifische Standards (B3S)

3

Technische Prüfung

Penetrationstests und Schwachstellenanalyse der kritischen Systeme

4

Mängel beheben

Lücken schließen und Maßnahmen dokumentieren

5

Nachweis einreichen

Prüfung vorbereiten und Nachweis gegenüber dem BSI erbringen

Wie wir Ihren KRITIS-Nachweis vorbereiten

Wir liefern die technische Substanz für Ihren § 8a-Nachweis: realistische Sicherheitstests Ihrer kritischen Systeme und prüffähige Berichte.

KRITIS Gap-Analyse

Abgleich Ihrer Sicherheitsmaßnahmen gegen den Stand der Technik und – sofern vorhanden – Ihren branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S).

Penetrationstests

Manuelle Sicherheitsprüfung Ihrer IT- und OT-nahen Systeme, Netzwerke und Anwendungen – als technischer Nachweis Ihres Sicherheitsniveaus.

Prüfung der Angriffserkennung

Wir bewerten Ihre Systeme zur Angriffserkennung (SzA) und Ihre Fähigkeit, Angriffe zu erkennen und darauf zu reagieren.

Nachweis & Reporting

Revisionssichere Berichte mit Risikobewertung und Maßnahmenplan – als Grundlage für Ihren § 8a-Nachweis gegenüber dem BSI.

Wer ist KRITIS-Betreiber?

KRITIS umfasst Anlagen, deren Ausfall zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen führen würde – definiert über Sektoren und Schwellenwerte.

Energie & Wasser

Strom-, Gas-, Kraftstoff- und Wasserversorgung sowie Entsorgung.

Gesundheit & Ernährung

Kliniken, Labore, Arzneimittelversorgung und Lebensmittelversorgung.

Finanz & Versicherung

Banken, Börsen, Versicherungen und Zahlungsverkehrsdienstleister.

IT, TK & Transport

Informationstechnik, Telekommunikation, Verkehr und Logistik.

Unser Vorgehen

Ein klar strukturierter Prozess – von der ersten Beratung bis zum prüffähigen Nachweis.

01

Erstgespräch & Einstufung

Kostenlos: Wir klären Ihre KRITIS-Betroffenheit und den Umfang des Nachweises.

02

Gap-Analyse

Soll-Ist-Abgleich gegen den Stand der Technik und branchenspezifische Standards.

03

Penetrationstest

Technische Sicherheitsprüfung Ihrer kritischen Systeme, Netzwerke und Anwendungen.

04

Bericht & Maßnahmen

Detaillierter Bericht mit CVSS-Bewertung und priorisierten Handlungsempfehlungen.

05

Nachweis & Re-Test

Vorbereitung des § 8a-Nachweises und kostenloser Retest nach Behebung der Findings.

Häufige Fragen

BSIG betrifft Sie? Sprechen wir darüber.

Kostenlose Erstberatung – wir analysieren Ihre Ausgangslage und zeigen den schnellsten Weg zur Konformität.

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